360 Tour / Sanierte, moderne, teilweise hofseitige 2-Zimmer-Altbauwohnung
9020 Klagenfurt am Wörthersee / Kärnten63,61 m2
Wohnfläche2
Zimmer€ 799,00
BruttomieteBeschreibung
Sanierte, moderne, teilweise hofseitige 2-Zimmer-Altbauwohnung in zentraler Lage von Klagenfurt - Nähe 8.-Mai-Straße
Zur unbefristeten Vermietung gelangt eine moderne 2-Zimmer-Altbauwohnung in zentraler Lage von Klagenfurt.
- Diese ca. 63,61 m² große Altbauwohnung besticht vor allem durch die gute Grundrissqualität (zentral begehbar) sowie die sehr gute Wohn-, und Infrastrukturlage im Herzen von Klagenfurt.
- Die Wohnung selbst liegt im 2. Liftobergeschoss eines gepflegten Jahrhundertwendehauses.
- beste öffentliche Verkehrsanbindung (Bus) und Infrastruktur sind ebenfalls gegeben
- Lokale, Banken, Märkte, Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar, da das Objekt direkt in der Altstadt gelegen ist.
Raumaufteilung und Ausstattung:
- Vorzimmer
- Zimmer (hofseitig)
- moderne Küche mit Essplatzmöglichkeit (Spüle, Geschirrspüler, E-Herd und Backrohr, Dunstabzug, Kühl-, Gefrierkombinationsschrank, Fenster)
- kleines Zimmer
- Badezimmer (Badewanne, Waschtisch)
- WC mit Handwaschbecken
- sehr gute Gesamtausstattung
- Parkett-, und Fliesenböden
- Kunststofffenster
- Fernwärme
- Ein Energieausweis für diese Immobilie wurde beim Eigentümer schriftlich angefordert und über die neue Rechtslage (EAVG 2012) wurde schriftlich aufgeklärt - der Energieausweis wurde beauftragt und wird nachgereicht.
HINWEIS:
Das Erstauftraggeberprinzip, auch als "Bestellerprinzip" bekannt, tritt mit 01.Juli 2023 für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Kraft. Ab 01.Juli 2023 unterliegen Wohnungen, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser, die zu reinen Wohnzwecken vermietet werden, dieser Rechtslage und somit ist der Mietwerber / Mieter dem Grunde nach vom Maklerhonorar befreit - es gilt der §17a des Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG). Im Falle der Anmietung einer Wohnung als Dienstwohnung gelangt die neue Rechtslage nicht zur Anwendung - in diesem Fall erlauben wir uns höflichst ein Maklerhonorar gemäß Immobilienmaklerverordnung (IMV) §20 unter Berücksichtigung des § 24 IMV in der Höhe von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich Ust. in Rechnung zu stellen. Dies Gesetzesquellen sowie viele weitere, nützliche Informationen und Rechtsquellen finden sie unter der Homepage unter dem Punkt Downloads (www.schiffer-immobilien.at/downloads). Wird der Immobilienmakler jedoch zuerst vom Immobiliensuchenden beauftragt und kommen die einschlägigen Bestimmungen und Ausnahmen des §17a MaklerG-ÄG nicht zum Tragen, kann mit dem Mietwerber / Mieter ein Maklerhonorar gemäß der Immobilienmaklerverordnung (IMV) vereinbart werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Falle der Anwendbarkeit des Erstauftraggeberprinzips ausschließlich für den beauftragenden Vermieter tätig werden, somit kein Honorar seitens des Mieters zu bezahlen ist und daher auch kein Maklervertrag, mit allen daraus erwachsenden Verpflichtungen, mit dem Interessenten zustande kommt!
Wir bedanken uns sehr herzlich für IHRE Anfrage und ersuchen SIE um IHR wertes Verständnis, dass von unserem Unternehmen NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ANFRAGEN (NAME, ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER) bearbeitet werden können!
Sehr gerne übermitteln wir IHNEN auf Wunsch IHR persönliches, detailliertes Exposè zu diesem Objekt oder arrangieren IHREN persönlichen Besichtigungstermin! Wir bedanken uns für IHR Interesse, stehen IHNEN jederzeit für Fragen sehr gerne zur Verfügung!
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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