Lässige 3-Zimmer-Altstadttwohnung am Unteren Stadtplatz von Hall
6060 Hall in Tirol / Tirol75,82 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 1.170,00
BruttomieteBeschreibung
Lage:
- Hall ist eine ca. 14.000 Einwohner zählende Stadt in nur ca. 10 Kilometer Entfernung von Innsbruck.
- Diese gegenständliche 3-Zimmer-Wohnung befindet sich inmitten der Haller Altstadt in der Salvatorgasse 2
- Die Stadt Hall in Tirol bietet kulinarisch, kulturell und für die tagtäglichen Wege eine sehr gute Infrastruktur: Krankenhaus, Umit Privatuniversität, Bahnhof, Schulen (Volksschulen, NMS, Gymnasium, HAK und Handelsschule), Geschäfte jeglicher Art
- Ganzjährige Sonnenlage
- Diese Wohnung befindet sich im 2.Obergeschoß ohne Lift
- Süd-Ausrichtung
- Nahe gelegene Infrastruktur: Bushaltestelle, Bahnhof, Haller Altstadt, M-Preis mit Baguette, Kindergarten und Volksschule, Autobahnanschluss, Krankenhaus, …
Raumaufteilung:
- 3-Zimmer-Wohnung
- Vorraum
- Wohnzimmer
- 2 Schlafzimmer
- Küche mit Essbereich
- Bad
- Separates WC
- Abstellraum
- Kellerabteil
Daten & Technik:
- Baujahr: ca. 1500
- Umbau des Gesamthauses durch die WE (jetzt Tiroler Wohnbau): ca. 1986
- Renoviert: Mai/Juni 2025
- Wohnfläche: ca. 75,82m²
- Kellerabteil Nutzfläche: ca. 3,55m²
- Heizung: mittels Stromspeicheröfen, Kachelofenanschluss vorhanden
- Warmwasseraufbereitung: mittels Elektroboiler
- Beziehbar ab: sofort
- Extras: Echtholzböden, Küche, Kachelofenanschluss möglich
- Monatlich akontierte Betriebskosten und Haushaltsversicherung: ca. EUR 195,-
- Gesamtmonatsmiete inklusive Betriebskosten und Haushaltsversicherung: EUR 1.170,-
- Kaution: EUR 3.510,-
- Keine Maklergebühr
- Mietvertragskosten: EUR 600,- netto
- Keine Haustiere erlaubt
- Keine Raucher erwünscht
- Gerne gesehen ist ein Verdienstnachweis
Sollten wir Ihre Neugier für diese 3-Zimmer-Altstadtwohnung geweckt haben, fragen Sie einfach und unverbindlich um die detaillierten Unterlagen sowie dem Link für die 360°-Tour durch die Wohnung bei uns an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.