Lichtjuwel
4050 Traun / Oberösterreich80,03 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 1.215,01
BruttomieteBeschreibung
> Traun | Wohnung | Mieten <
Diese lichtdurchflutete, charmante Wohnung begeistert vom ersten Moment an.
Schon beim Eintreten empfängt Sie ein großzügiges Vorzimmer mit raumhohen Schränken, die viel Stauraum bieten. Ein zusätzlicher Schrankraum sorgt für perfekte Ordnung bei Mänteln, Jacken und allem, was Sie griffbereit haben möchten.
Der offen gestaltete Wohnbereich mit integrierter Küche bildet das Herzstück der Wohnung – ein Ort zum Ankommen, Kochen und Zusammensein. Von hier aus gelangen Sie direkt auf die ostseitig ausgerichtete Loggia, wo Sie den Tag entspannt mit Blick auf den Sonnenaufgang beginnen können.
Neben dem gemütlichen Schlafzimmer steht Ihnen ein weiterer Raum zur freien Entfaltung zur Verfügung – ideal als Arbeitszimmer, Gästezimmer oder Hobbyraum.
Das modern verflieste Badezimmer mit Badewanne lädt zu entspannten Auszeiten ein.
Die bestehende Einbauküche, Garderobe, der Schrankraum sowie die Badezimmermöbel können gegen Ablöse übernommen werden.
Ein eigenes Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum. Der Lift bringt Sie bequem von der Tiefgarage bis in Ihre Etage. Ein fixer Tiefgaragenplatz kann bei Bedarf zusätzlich angemietet werden.
Abgerundet wird das Angebot durch praktische Allgemeinflächen wie einen Garten zur Mitbenutzung, einen Wäschetrockenraum sowie einen großzügigen Fahrradabstellraum – alles, was es für einen komfortablen Alltag braucht.
Lage
In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich diverse Nahversorger und Gastronomiebetriebe, die Gebietskrankenkasse mit dem neuen Ärztezentrum, die Bibliothek und vieles mehr.
Die Haltestelle vom Citybus befindet sich vor der Haustür und die Straßenbahn ist fußläufig schnell zu erreichen.
Kosten und Befristung
Die Kosten der Vertragserrichtung sind vom Mieter zu tragen.
Beheizt wird dieses Objekt mit einer Gas-Zentralheizung (siehe Preisdetailinformation).
Ein Tiefgaragenplatz ist optional anzumieten (siehe Preisdetailinformation).
Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 5 Jahre befristet vermietet.
Gemäß §29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen.
Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 5 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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