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Teilsaniertes, sanierungsbedürftiges Haus in Andau – Bieterverfahren!

7163 Andau / Burgenland
120 m2
Wohnfläche
4
Zimmer
811 m2
Grundfläche
auf Anfrage
Kaufpreis

Beschreibung

Zum Verkauf gelangt ein teilsaniertes, sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Andau mit großem Potenzial zur individuellen Gestaltung. Die Liegenschaft bietet Ihnen die ideale Gelegenheit, Ihre Wohnträume nach eigenen Wünschen umzusetzen.

Das Haupthaus wurde etwa im Jahr 1950 errichtet, ein Zubau erfolgte ca. 1980. Die Immobilie ist derzeit in zwei separate Wohneinheiten unterteilt und eignet sich somit sowohl für Mehrgenerationenwohnen als auch zur Vermietung. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Objekt als großzügiges Einfamilienhaus zu nutzen.

Raumaufteilung je Wohneinheit:

  • Küche
  • Badezimmer
  • WC
  • 2 Zimmer

Im Jahr 2014 wurden bereits erste Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Weitere Highlights der Liegenschaft:

  • Teilunterkellert
  • Mehrere ältere Nebengebäude mit zusätzlichem Nutzungspotenzial
  • Rückwärtige Zufahrt vorhanden
  • Möglichkeit zur Errichtung einer Halle – Bodenplatte und Säulen bereits vorhanden

Diese Immobilie bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und richtet sich besonders an Käufer mit Visionen und handwerklichem Geschick.

 

Für das bestehende Gebäude liegt keine Baubewilligung vor. Die nachträgliche baurechtliche Bewilligung ist vom Käufer auf eigene Kosten und Verantwortung bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Im Zuge des Bewilligungsverfahrens sind die geltenden Bestimmungen der Burgenländischen Bauordnung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Dach sanierungsbedürftig.

 

Besichtigung & Bieterverfahren

Der Besichtigungstag findet am 22.07.2026 statt.

Bei Interesse ersuchen wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit ein individueller Besichtigungstermin bzw. eine genaue Uhrzeit vereinbart werden kann.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Objekt um ein Bieterverfahren handelt. Nach erfolgter Besichtigung haben Interessenten die Möglichkeit, innerhalb der vorgesehenen Frist ein Kaufangebot abzugeben. Der Verkäufer behält sich die Annahme oder Ablehnung der eingelangten Angebote ausdrücklich vor.

 

Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Anbieter kontaktieren

Letzte Änderung: 30.06.2026, 11:24:04 Uhr; Referenz-Nummer: 562